Erinnerung: Kleiderordnung Kinder C/Junioren I C

Verband

Erinnerung: Kleiderordnung Kinder C/Junioren I C

Der Bundessportwart hat folgende Klarstellung zur Kleiderordnung veröffentlicht: "Da in der IDSF-Kleiderordnung (unter "Allgemeines 6") immer auch die Kleidung der niedrigeren Startgruppe/Startklasse erlaubt ist, darf in der B-Klasse Standard ab Junioren II bis zu den Senioren III weiterhin ein Anzug gemäß Definition in TSO F 8.7 (Pullunder, Pullover, Weste, Spencer) getragen werden. Auch die Far...

Der Bundessportwart hat folgende Klarstellung zur Kleiderordnung veröffentlicht:

"Da in der IDSF-Kleiderordnung (unter "Allgemeines 6") immer auch die Kleidung der niedrigeren Startgruppe/Startklasse erlaubt ist, darf in der B-Klasse Standard ab Junioren II bis zu den Senioren III weiterhin ein Anzug gemäß Definition in TSO F 8.7 (Pullunder, Pullover, Weste, Spencer) getragen werden. Auch die Farbe der Krawatte/Fliege darf (wie bei den Junioren I) jeweils sowohl schwarz als auch weiß sein. Mit anderen Worten, in der B-Klasse Standard ab Junioren II bis zu den Senioren III ist all das erlaubt, was auch bisher erlaubt war, zuzüglich des Fracks.
Michael Eichert, Bundessportwart"

In Deutschland gibt es aber auch Auswirkungen auf die C-Klassen, in denen die IDSF-Kleiderordnung zur Anwendung kommt. Die Kleidung der niedrigeren Startklasse kann getragen werden. Dies sind im Jugendbereich:

Kinder C - Kleidung der Kinder D erlaubt
Junioren I C - Kleidung der Junioren I D erlaubt

Ein Beispiel: Für die Mädchen in der Kinder-C-Latein sind nach der IDSF-Kleiderregelung nur einfarbige Kleider oder Body mit Rock in derselben Farbe zulässig.
Nach IDSF ("Allgemeines 6") ist aber die Tages-/Trainingskleidung der D-Klasse somit in der C-Klasse ebenfalls erlaubt!

Keine Änderungen ergeben sich für die Junioren II und Jugendgruppen, da hier in der C-Klasse die IDSF-Kleiderordnung nicht zur Anwerndung kommt.

Der DTV Jugendausschuss

von Hendrik Heneke Uhr

Zurück