Fehlmeldung der Minijobzentrale

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Fehlmeldung der Minijobzentrale

Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements passierte erst den Bundestag. Der Beschluss des Bundesrates steht noch aus und soll im Herbst erfolgen.

Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements passierte erst den Bundestag.

Der Beschluss des Bundesrates steht noch aus und soll im Herbst erfolgen.

Am 06.07.2007 hat der Bundestag die Novelle des Gemeinnützigkeitsrechtes
verabschiedet. Beschlossen wurde u.a. die Einführung eines Steuerfreibetrages
von 500 EUR für ehrenamtliches Engagement, eine Erhöhung des
Übungsleiterfreibetrages auf 2.100 EUR und eine Vereinfachung des Abzugs von
Mitgliedsbeiträgen an Kulturfördervereine.
Die Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht sollen das bürgerschaftliche Engagement
steuerlich fördern und Vereine, Übungsleiter, Stiftungen sowie Spender stärker
unterstützen als bisher. Einige Regelungen wurden abweichend vom
Gesetzgebungsvorschlag der Bundesregierung beschlossen. Die erforderliche
Zustimmung des Bundesrates soll nach Ablauf der parlamentarischen Sommerpause
erfolgen.
Neben der Erhöhung des Übungsleiterfreibetrages von bisher 1.848 EUR auf 2.100 EUR
wurde ein neuer Freibetrag von 500 EUR für ehrenamtlich engagierte Vereinsmitglieder
beschlossen. Leisten Vereine pauschale Aufwandsentschädigungen an engagierte
Mitglieder, so bleiben diese für das Mitglied bis zu einem Betrag von 500 EUR steuerfrei.
Allerdings kann dieser Freibetrag nicht neben der Vergünstigung für Übungsleiter in
Anspruch genommen werden.
Mitgliedsbeiträge an Kulturfördervereine sollen künftig abziehbar sein, auch wenn die
Mitglieder vom Verein finanzielle Vorteile - z.B. in Form von verbilligten Eintrittskarten -
gewährt bekommen. Der vereinfachte Nachweis für Spenden z.B. durch Vorlage eines
Überweisungsträgers soll bis zu einem Betrag von 200 EUR statt bisher 100 EUR erfolgen
können. Insgesamt wird die Grenze, bis zu der ein Abzug von Spenden als
Sonderausgaben möglich ist, auf 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte erhöht. Im
Stiftungsrecht sollen nun Gründungen bis zu einem Höchstbetrag von 1 Mio. EUR
steuerlich begünstigt werden. Vorgesehen war zunächst eine Erhöhung auf 750.000 EUR.
Die Zweckbetriebsgrenze für gemeinnützige Körperschaften soll auf 35.000 EUR
Einnahmen pro Jahr erhöht werden. Bis zu dieser Grenze fallen weder Körperschaft- noch
Gewerbesteuer an.
Die Änderungen sollen nach Zustimmung des Bundesrates im Herbst rückwirkend zum 01.01.2007 in Kraft treten.

Holger Liebsch

von Holger Liebsch Uhr

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