IDSF-Kleiderordnung – Klarstellung

Verband

IDSF-Kleiderordnung – Klarstellung

Nach der IDSF-Kleiderordnung ist die Verwendung von "Hautfarbe" nicht gestattet. Im Wortlaut heißt es in der Vorschrift: Farbe Jede Farbe mit Ausnahme von Fleisch- oder Hautfarbe. Diese Beschränkung ist im Zusammenhang mit dem folgenden Teil der Kleiderordnung zu sehen: Der Bereich zwischen der Hüftlinie und der Höschenlinie sowie der Brustbereich müssen vollständig bedeckt sein. (Hüftlinie ist f...

Nach der IDSF-Kleiderordnung ist die Verwendung von "Hautfarbe" nicht gestattet. Im Wortlaut heißt es in der Vorschrift:
Farbe
Jede Farbe mit Ausnahme von Fleisch- oder Hautfarbe.
Diese Beschränkung ist im Zusammenhang mit dem folgenden Teil der Kleiderordnung zu sehen:
Der Bereich zwischen der Hüftlinie und der Höschenlinie sowie der Brustbereich müssen vollständig bedeckt sein. (Hüftlinie ist festgelegt als das obere Ende des Hüftknochens).
Durchsichtige Stoffe sind in diesen Bereichen nicht erlaubt, auch keine hoch geschnittenen Höschen, Tangas, Öffnungen unterhalb der Hüftlinie und durchsichtige Einsätze in den Höschen.
Das bedeutet: Die Verwendung von Hautfarbe ist nur in den genannten Bereichen nicht gestattet.
Heinz Spaeker, IDSF-Sportdirektor

von Ulrike Sander-Reis Uhr

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