Wichtige Hinweise zur Vertragsgestaltung für Übungsleiter...

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Wichtige Hinweise zur Vertragsgestaltung für Übungsleiter...

Mit den Neuregelungen der "geringfügigen Beschäftigungen" ab 1.4.2003 gibt es leider insbesondere für bereits bestehende Verträge unserer Übungsleiter keine einheitlichen Regelungen. Um Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen aus dem Wege zu gehen, sollte bei der Gestaltung von Verträgen folgendes beachtet werden:

Mit den Neuregelungen der "geringfügigen Beschäftigungen" ab 1.4.2003 gibt es leider insbesondere für bereits bestehende Verträge unserer Übungsleiter keine einheitlichen Regelungen.

Um Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen aus dem Wege zu gehen, sollte bei der Gestaltung von Verträgen folgendes beachtet werden:

A. Bestehende Verträge für selbstständig tätige Übungsleiter

Diese Verträge sollten nicht automatisch in einen Arbeitsnehmervertrag umgewandelt werden.

Eine Umwandlung der Übungsleiterverträge hätte bei einer späteren Betriebsprüfung ( 5 Jahre zurück- Aufbewahrungspflicht 10 Jahre) seitens der Sozialversicherungsträger gegebenenfalls zur Folge, dass der ehemals selbstständige Übungsleiter, der nach einem neuen Arbeitsvertrag nunmehr Arbeitnehmer wäre, auch für die Vergangenheit als Arbeitnehmer eingestuft wird und der Verein für diese Zeiten mit Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen rechnen muss.
Nach wie vor gilt aber für bestehende Verträge von selbstständig tätigen Übungsleitern die unklare Rechtslage der vergangenen Zeit. Entscheidend für die Einstufung des ÜL ist nicht nur die Vertragsgestaltung, sondern auch die tatsächlichen Gegebenheiten. Um für die Zukunft Rechtssicherheit für bestehende Verträge von selbstständig tätigen ÜL zu erreichen, kann man diese bestehenden Verträge mit einem Antrag auf Statusfeststellung an die Clearingstelle der BfA senden.

Entscheidet die Clearingstelle auf eine sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmertätigkeit tritt erst mit dem Datum des Bescheides eine Sozialversicherungspflicht ein, eine nachträgliche Veranlagung ist nicht möglich.

In solchen Fällen muss nach Zugang des Bescheides der Clearingstelle eine Vertragsänderung erfolgen.

B. Neu abzuschließende Übungsleiterverträge...

Für alle neu abzuschließenden Verträge kann ein Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung bis 4oo Euro (Arbeitnehmer) abgeschlossen werden. Der ÜL profitiert finanziell von dieser Gesetzesänderung, weil auf ihn keine steuerlichen Belastungen mehr zukommen, wenn sein Entgelt monatlich 554,--Euro nicht übersteigt. Der Verein trägt zwar die gleichen finanziellen Belastungen wie vorher, hat aber Rechtssicherheit , wenn er für den ÜL die 25 Prozent - Pauschale für den monatlichen Verdienst bis 400,--Euro ( 154,-- Euro ÜL - Pauschale bleiben frei) an die Einzugsstelle der Bundesknappschaft Essen in Cottbus abführt.

C. Übungsleiterverträge bei einem monatlichen Entgeld bis 154,--Euro

ÜL, deren monatliches Entgeld 154,--Euro nicht übersteigt, sollten in jedem Fall als geringfügig Beschäftigte Arbeitnehmer eingestuft werden, da dadurch eine Versicherung als Arbeitnehmer bei der VBG -Gesetzliche Unfallversicherung gewährleistet ist. Für diese ÜL sind weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten.

Zu beachten ist für den Verein, das ein ÜL nur einen Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung bis 400,--Euro nach dem neuen Mini-Job-Gesetz nachweisen darf. Hat er in verschiedenen Vereinen solche Beschäftigungsverhältnisse, muss dieser Sachverhalt gesondert beachtet und bewertet werden. Jeder Verein sollte sich daher von seinen ÜLs entsprechende schriftliche Erklärungen über das Vorhandensein weiterer Verträge mit anderen Arbeitgebern/Vereinen abgeben lassen. Hier kann dann auch noch das Prinzip der Gleitzone bis 800,-- Euro usw. des neuen Gesetzes zur Anwendung gebracht werden.
Im Zweifel immer die Beratungsstelle der Bundesknappschaft Essen- Außenstelle Cottbus anfragen, um Rechtssicherheit zu erhalten.

Hier die Beratungsstelle für Ihre Fragen:

www.minijob-zentrale.de oder Tel: 08000 - 200504 Beratungstelefon Bundesknappschaft

Holger Liebsch
DTV Schriftführer

von Matthias Huber Uhr

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