GEMA-Abkommen bis 2008 verlängert

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GEMA-Abkommen bis 2008 verlängert

GUTE NACHRICHT … für alle Tanzsportvereine im DTV… DAS GEMA-ABKOMMEN WURDE BIS 2008 VERLÄNGERT. Die zum 30. Juni 2004 ausgelaufene Zusatzvereinbarung des Deutschen Sportbundes (DSB) mit der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist bis zum 30. Dezember 2008 verlängert worden. Damit werden die Gebühren für bestimmte Veranstaltungen von Sportver...

GUTE NACHRICHT …

für alle Tanzsportvereine im DTV…

DAS GEMA-ABKOMMEN WURDE BIS 2008 VERLÄNGERT.

Die zum 30. Juni 2004 ausgelaufene Zusatzvereinbarung des Deutschen Sportbundes (DSB) mit der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist bis zum 30. Dezember 2008 verlängert worden. Damit werden die Gebühren für bestimmte Veranstaltungen von Sportvereinen, auch der Tanzsportvereine des DTV, pauschal vom Deutschen Sportbund (DSB und/oder den Landessportbünden, LSBs) gezahlt.

Eine gesonderte Anmeldung ist in diesen Fällen von den Sportvereinen/Tanzsportvereinen nicht mehr notwendig. Die entsprechende Vereinbarung wurde vor wenigen Tagen von DSB-Präsident Manfred von Richthofen und dem GEMA-Vorstand unterzeichnet und gilt für alle Sportvereine im DSB und den ihm angeschlossenen LSBs und Spitzenfachverbände.

"Dies bedeutet eine wesentliche finanzielle und bürokratische Entlastung auch unserer Tanzsportvereine für weitere viereinhalb Jahre". Darüber hinaus gilt auch weiterhin eine 20-prozentige Gebührenreduzierung für Tanzsportvereine bei meldepflichtigen Vereinsveranstaltungen.

Einbezogen in diese seit 1989 geltende Sonderregelung für den Sport sind u.a. folgende Veranstaltungen mit Musiknutzung: Jahres- und Monatsversammlungen, Vortragsabende, Weihnachts-, Jahres- und Saisonschlussfeiern, Festumzüge bei Turnfesten mit Turner- und Spielmannszügen, Festakte, Totenfeiern, Eltern-, Gruppen- und Heimatabende von Jugendgruppen, Training und Wettbewerbe in Sportdisziplinen, bei denen Musik integrierter Bestandteil ist sowie Sport- und Spielfeste.

Allerdings gilt: "diese Veranstaltungen müssen ohne Publikums-Tanz stattfinden!"


Die GEMA-Pauschale des DSB

Übersicht der durch die Zusatzvereinbarung abgedeckten Veranstaltungen im Sport:

Für Sportorganisationen sind folgende Musiknutzungen durch die GEMA-Zusatzvereinbarung (Laufzeit: 1. Juli 2004 bis 31. Dezember 2008) abgegolten. Damit müssen die folgenden Veranstaltungen nicht bei der GEMA angemeldet werden:
- Jahres- und Monatsversammlungen;
- Vortragsabende;
- Weihnachtsfiern oder Jahres- und Saisonabschlussfeiern ohne Tanz;
- Festzüge bei Turnfesten mit Turner- und Spielmannszügen;
- Festakte bei offiziellen Gelegenheiten;
- Totenfeiern;
- Gruppen- oder Heimatabende der Jugendgruppen ohne Tanz;
- Elternabende der Jugendgruppen ohne Tanz;
- Training und Wettbewerbe solcher Sportdisziplinen, bei denen Musik integrierter Bestandteil ist. Dies gilt ausschließlich bei Wettbewerben von Amateursportlern mit bis zu 1.000 Besuchern;
- Wiedergabe von Hörfunksendungen, Fernsehsendungen und Tonträgern ohne Veranstaltungscharakter zur vereinsinternen Nutzung in nicht bewirtschafteten Räumen, die nur Vereinsmitgliedern zugänglich sind. Als bewirtschaftete gelten Räume, wenn hierfür eine Erlaubsnis (Konzession)nicht erforderlich ist, jedoch der Verkauf von Getränken und Speisen stattfindet;
- Sport- und Spielfeste, sofern nicht noch erhebliche andere Aktivitäten bestehen;
- Musiknutzungen zur Vorführung einer Sportart (z.B. Aerobic, Jazzdance) anlässlich einer Präsentations-Veranstaltung der Vereinsangebote zur Mitgliederwerbung;
- Kurse im vereinsinternen Trainingsbereich, wenn ausschließlich Vereinsmitglieder teilnehmen und keine zusätzliche Kursgebühr
erhoben wird;
- Musiknutzung bei der Aus- und Fortbildung in Bildungswerken der Landessportbünde, wenn Fernseher, Radio und Tonträger ausschließlich zur Schulung eingesetzt werden;
- Musikalische Umrahmungen bei Sportveranstaltungen (sogenannte "Pausenmusik"), jedoch ausschließlich bei Amateurveranstaltungen mit bis zu 1.000 Besuchern soweit die Musizierenden keine Entlohnung erhalten.

Alle Veranstaltungen, die nicht unter diese Liste fallen, sind anmeldepflichtig.

Holger Liebsch
DTV Vizepräsident

von Matthias Huber Uhr

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