GOC: Steering Committee aufgelöst

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GOC: Steering Committee aufgelöst

Vor rund einem Jahr wurde auf Vorschlag des Geschäftsführers der Mannheimer Kongreß- und Touristik GmbH "m:con", Michel Maugé, für die GOC ein "Steering Committee" gegründet, in das neben Maugé von den Professionals Karl Breuer, Gerd Weissenberg und Donnie Burns sowie aus dem Amateurlager Harald Frahm und Wilfried Scheible berufen wurden. Grundidee war die Gewinnung von international erfahrenen T...

Vor rund einem Jahr wurde auf Vorschlag des Geschäftsführers der Mannheimer Kongreß- und Touristik GmbH "m:con", Michel Maugé, für die GOC ein "Steering Committee" gegründet, in das neben Maugé von den Professionals Karl Breuer, Gerd Weissenberg und Donnie Burns sowie aus dem Amateurlager Harald Frahm und Wilfried Scheible berufen wurden.

Grundidee war die Gewinnung von international erfahrenen Tanzsportfachleuten, die nicht nur gemeinsam die Position des Sportdirektors (ehemals Harry Körner) ersetzen sollten, sondern vorrangig die Aufgabe hatten, die in den letzten Jahren qualitativ nicht sehr stark besetzten Profifelder neu zu beleben. Dies sollte nicht zuletzt durch den Einsatz von renommierten englischen Wertungsrichtern erreicht werden. Das Ergebnis dieser Bemühungen ist aus zahlreichen Berichten über die GOC 2002 bekannt.

Ende November ist das Steering Committee von m:con-Geschäftsführer Michel Maugé aufgelöst worden.

Zu den Hintergründen gab DTV-Präsident Harald Frahm folgende Erläuterungen:

"Leider haben die Mitglieder des Steering Committee nicht ahnen können, dass der Geschäftsführer der m:con, Michel Maugé, schon bei dessen Gründung die Absicht verfolgte, das für sportliche Angelegenheiten zuständige Gremium, die GOC-Sportkommission, abzuschaffen. So war es nicht verwunderlich, dass es zwischen der GOC-Sportkommission und dem Steering Committee immer wieder Probleme der Abgrenzung der Zuständigkeit und der Verantwortlichkeit gegeben hat. Die Gesellschafter der GOC-GmbH haben trotz versuchter einseitiger und vertragswidriger Kündigung ihrer Sportkommission darauf aufmerksam gemacht, dass sie auf den Rechten und Befugnissen der GOC-Sportkommission bestehen. Dies hat den Geschäftsführer der m:con nunmehr veranlasst, das Steering Committee mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Dieser Schritt war im Sinne einer gedeihlichen Weiterarbeit der Beteiligten und wegen der gegebenen vertraglichen Regelungen unerlässlich, richtig und vernünftig. Für einen Administrator (Organisator, "Sportdirektor" o.ä.), den die m:con erneut einzusetzen beabsichtigt, gelten deshalb auch künftig im sportlichen Bereich der GOC die vertraglich und in einer Geschäftsordnung festgelegten Spielregeln".

Nach dem von Harald Frahm angesprochenen Vertragswerk haben in der GOC-Sportkommission die Gesellschafter sowie je ein Vertreter des Deutschen Professional Tanzsportverbandes und der m:con Stimmrecht. Die Sportkommission hat folgende Kompetenzen:

- Sie legt selbständig den Turnierablauf und die Zahl der Turniere fest.
- Sie trifft Entscheidungen über die zur Durchführung kommenden Turniere aller Verbände, den Turnierablaufplan, die Nominierung und den Einsatz der Wertungsrichter, Turnierleiter und Beisitzer. Soweit diese Entscheidungen Turniere der IDSF betreffen (z.B. Wertungsrichter für International/World Open) bedürfen sie der abschließenden Genehmigung durch IDSF.

Mit diesen Regelungen ist gewährleistet, dass alle sportlichen Entscheidungen von der Sportkommission in ihrer Gesamtheit getragen und verantwortet werden.

Falko Ritter, DTV-Pressesprecher

von Ulrike Sander-Reis Uhr

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