Haftpflichtversicherung der Tanzsportvereine sichert nicht "Alles" ab!

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Haftpflichtversicherung der Tanzsportvereine sichert nicht "Alles" ab!

Fallen alle Veranstaltungen eines Tanzsportvereins unter den Versicherungsschutz der Vereinshaftpflichtversicherung? Diese Frage müssen sich gerade zu Beginn des Sommerhalbjahres viele Vereinsvorsitzende stellen, ehe an die Planung und Durchführung von Veranstaltungen in ihre Endphase gehen. Wenn die Zeit der Stadt-Gemeinde- oder Straßenfeste beginnt, will sich mancher Tanzsportverein daran betei...

Fallen alle Veranstaltungen eines Tanzsportvereins unter den Versicherungsschutz der Vereinshaftpflichtversicherung?

Diese Frage müssen sich gerade zu Beginn des Sommerhalbjahres viele Vereinsvorsitzende stellen, ehe an die Planung und Durchführung von Veranstaltungen in ihre Endphase gehen.
Wenn die Zeit der Stadt-Gemeinde- oder Straßenfeste beginnt, will sich mancher Tanzsportverein daran beteiligen und durch Verkauf von Speisen und Getränken die Vereinskasse auffüllen.

Wie sieht es in diesem Fall mit dem Haftpflichtversicherungsschutz des Vereins aus?

Über die Rahmenverträge der Sporthaftpflichtversicherungen besteht in der Regel nur Versicherungsschutz für Satzungsgemäße Veranstaltungen ( Wettkampf, Training , Vorstandsitzungen, Turniere usw.

Ein Festausschank, Speisenverkaufstand und .ähnliche Veranstaltungen sind niemals satzungsgemäße Veranstaltungen für einen Tanzsportverein. Daher muss für ein solches Vorhaben , je nach Versicherung , eine separate Veranstalterhaftpflichtversicherung für das geplante Vorhaben abgeschlossen werden. Ohne eine solche zusätzliche Versicherung für die einzelne Veranstaltung ( Verkaufsstand u.ä.) muss der Verein bei eventuellen Ansprüchen der Besucher selbst zahlen.

Dies kann zu erheblichen Folgekosten führen. Fragen Sie daher vorsorglich bei Ihrer Vereinshaftpflichtversicherung nach, welche Arten von öffentlichen Veranstaltungen unter den Versicherungsschutz fallen und schließen Sie gegebenenfalls für den geplanten Verkaufsstand eine gesonderte Versicherung kurzfristig ab.

Holger Liebsch
DTV Schriftführer

von Matthias Huber Uhr

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