In Sachen Fernsehen

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Alle Gespräche und Verhandlungen, die eine Berichterstattung über die durch den DTV vergebenen nationalen und internationalen Turniere zum Ziel haben, werden gemäß Fernsehordnung generell durch den DTV geführt. Nur der DTV ist hier auch zu Vertragsabschlüssen und der Erteilung von Drehgenehmigungen berechtigt. Grundsätzlich ist der TV-Koordinator des DTV, Markus Sónyi, erster Ansprechpartner, welc...

Alle Gespräche und Verhandlungen, die eine Berichterstattung über die durch den DTV vergebenen nationalen und internationalen Turniere zum Ziel haben, werden gemäß Fernsehordnung generell durch den DTV geführt. Nur der DTV ist hier auch zu Vertragsabschlüssen und der Erteilung von Drehgenehmigungen berechtigt. Grundsätzlich ist der TV-Koordinator des DTV, Markus Sónyi, erster Ansprechpartner, welcher die Informationskette zu den zuständigen Mitgliedern des DTV-Präsidiums sicherstellt.

Treten Redaktionen bzw. Produktionsfirmen an Vereine, Paare oder Lizenzträger des DTV heran, so ist der TV-Koordinator unverzüglich über den Kontakt und die Zielsetzung der Redaktion bzw. Produktionsfirma (z. B. Kurzberichterstattung, Paar-Portrait, Turnierbegleitung, Bericht zum Jugendtanzsport) zu informieren. Gegebenenfalls ist er in die weiteren Gespräche einzubeziehen. Alle Trainings- und Turnierbegleitungen, die im Fernsehen gezeigt werden sollen, müssen generell als Schautänze durch den DTV genehmigt werden.

von Heidi Estler Uhr

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