Sind Zuwendungen des Vereins an Vereinsmitglieder verboten und gefährden die „Gemeinnützigkeit“?

Verband

Sind Zuwendungen des Vereins an Vereinsmitglieder verboten und gefährden die „Gemeinnützigkeit“?

Diese Frage beschäftigt in letzter Zeit zahlreiche Vereinsvorstände, wenn sie an Vereinsmitglieder Zuwendungen finanzieller oder sachlicher Art leisten wollen. Ein als gemeinnützig anerkannter Verein darf keine Person durch Ausgaben, die seinem Zweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen (Grundsatz der Selbstlosigkeit - §55 Abs.1 Abgabenordnung). Mitglieder des Vere...

Diese Frage beschäftigt in letzter Zeit zahlreiche Vereinsvorstände, wenn sie an Vereinsmitglieder Zuwendungen finanzieller oder sachlicher Art leisten wollen.
Ein als gemeinnützig anerkannter Verein darf keine Person durch Ausgaben, die seinem Zweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen (Grundsatz der Selbstlosigkeit - §55 Abs.1 Abgabenordnung). Mitglieder des Vereins dürfen also keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten.

Unter diese Einschränkungen fallen jedoch nicht die sogenannten Aufmerksamkeiten, die ein Verein steuerunschädlich gewähren kann. Darunter fallen:
- Aufmerksamkeiten aus Anlass eines persönlichen Ereignisses (Jubiläum; Geburtstag) bis zu einem Betrag von 60,00 DM (30 Euro) je Anlass.
- Aufmerksamkeiten auf Grund eines besonderen Vereinsanlasses (Weihnachtsfeier, Ausflug des Vereins) Hier gilt ebenfalls als Obergrenze 60,00DM für alle Anlässe zusammen pro Mitglied und Jahr.

Die diesjährigen Prüfungen der Finanzämter haben sich diesem Umstand verstärkt zugewandt und in zahlreichen Fällen zu Kritik an Vereinen geführt.

Holger Liebsch

von Daniel Reichling Uhr

Zurück