Übungsleiter Versicherte der Verwaltungsberufsgenossenschaft

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Übungsleiter Versicherte der Verwaltungsberufsgenossenschaft

"Übungsleiter sind grundsätzlich als Versicherte der Verwaltungsberufsgenossenschaft Hamburg anzusehen" Gesetzliche Unfallversicherung durch die Verwaltungsberufsgenossenschaft in Hamburg gilt auch weiterhin für Übungsleiter im Tanzsport. Übungsleiter in Tanzsportvereinen/Abteilungen, die eine jährliche pauschale Aufwandsentschädigung bis 1848,-Euro erhalten, fallen unter die mit allen Landesspor...

"Übungsleiter sind grundsätzlich als Versicherte der Verwaltungsberufsgenossenschaft Hamburg anzusehen"
Gesetzliche Unfallversicherung durch die Verwaltungsberufsgenossenschaft in Hamburg gilt auch weiterhin für Übungsleiter im Tanzsport. Übungsleiter in Tanzsportvereinen/Abteilungen, die eine jährliche pauschale Aufwandsentschädigung bis 1848,-Euro erhalten, fallen unter die mit allen Landessportbünden abgeschlossenen Pauschalabkommen. Eine Entgeltsmeldung an die Verwaltungsberufsgenossenschaft ist hierzu m.E. nicht erforderlich.

Übungsleiter mit Zuwendungen über diesen Betrag hinaus sind grundsätzlich als geringfügig Beschäftigte anzusehen mit der Folge, dass sie ebenfalls unter Versicherungsschutz stehen, wobei die den Betrag von 1848,- Euro übersteigende Zuwendung im jährlichen Entgeltnachweis des Vereins an die Verwaltungsberufsgenossenschaft in Hamburg zu melden sind.

(Quelle: DSB und Verwaltungsberufsgenossenschaft Hamburg)

von Holger Liebsch Uhr

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