Informationen für Übungsleiter

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Informationen für Übungsleiter

Bezieher von Arbeitslosengeld müssen als Übungsleiter im Sport die Übungsleiterpauschale sich nicht anrechnen lassen. Wer Arbeitslosengeld I oder II bezieht, kann für seinen Einsatz als Übungsleiter eine Vergütung bis 154 Euro bekommen. Der Betrag, der über 100 Euro hinausgeht, darf nicht als Einkommen im Sinne des SGB II angerechnet werden.

Bezieher von Arbeitslosengeld müssen als Übungsleiter im Sport die Übungsleiterpauschale sich nicht anrechnen lassen.

Wer Arbeitslosengeld I oder II bezieht, kann für seinen Einsatz als Übungsleiter eine Vergütung bis 154 Euro bekommen. Der Betrag, der über 100 Euro hinausgeht, darf nicht als Einkommen im Sinne des SGB II angerechnet werden.

Aufwandsentschädigungen für Übungsleitertätigkeit sind nach wie vor steuerfreie Einnahmen nach § 3 Nr. 26 EStG und demnach anrechnungsfrei. Die Übungsleiterpauschale darf demnach nicht als Einkommen angerechnet werden, wenn der Übungsleiter Arbeitslosengeld I oder II bezieht. Das sind die Erkenntnis und das Ergebnis aus zahlreichen Besprechungen der Bundesagentur für Arbeit mit den Sport-Spitzenorganisationen.

Vereinsführungskräfte sollten ihre Übungsleiter unbedingt auf diese Rechtsauffassung hinweisen, wenn sie mit einer Anrechnung ihrer Übungsleitervergütung konfrontiert werden. Der Übungsleiter sollte gegen etwaige Abrechnungsbescheide rechtzeitig und fristgebunden Widerspruch einlegen. Der Übungsleiter soll die Agentur für Arbeit vor Ort auf die zutreffende Nichtanrechnung hinweisen. Bringt dies keinen Erfolg, kann er sich eine Stellungnahme der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit zur zutreffenden amtlichen Beurteilung einholen.

Teilweise sind die Sachbearbeiter vor Ort nicht umfassend informiert oder von Seiten der sog. Optionskommunen werden andere Auffassungen zu leistungsrechtlichen Fragen / Sachverhalten vertreten.

Unterstützen Sie Ihre Bezieher von Arbeitslosengeld I und II bei der steuerbegünstigten Übungsleitertätigkeit - auch im Interesse des Engagements Ihrer Mitglieder!

f.d.R.

Holger Liebsch
DTV Vizepräsident

Quelle: Verein aktuell, März 2006

von Holger Liebsch Uhr

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