"Sporttauglichkeitsbescheinigung" entfällt

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"Sporttauglichkeitsbescheinigung" entfällt

Seit dem Jahr 2000 mussten sich Startbuchinhaber regelmäßig (nämlich alle zwei Jahre) einer ärztlichen Untersuchung unterziehen und zusammen mit der Anforderung der Jahresstartmarke ein Sporttauglichkeitsattest einreichen. Nunmehr haben Hauptausschuss (mehrheitlich) und Sportausschuss (einstimmig) beschlossen: Der vorgenannte Beschluss über "ärztliche Untersuchung" wird bis auf weiteres ausgeset...

Seit dem Jahr 2000 mussten sich Startbuchinhaber regelmäßig (nämlich alle zwei Jahre) einer ärztlichen Untersuchung unterziehen und zusammen mit der Anforderung der Jahresstartmarke ein Sporttauglichkeitsattest einreichen.

Nunmehr haben Hauptausschuss (mehrheitlich) und Sportausschuss (einstimmig) beschlossen:

Der vorgenannte Beschluss über "ärztliche Untersuchung" wird bis auf weiteres ausgesetzt. Damit entfällt bis auf weiteres die Pflicht, eine ärztliche Bescheinigung über die Sporttauglichkeit vorzulegen.

von Falko Ritter Uhr

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