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DTV-Vizepräsident Holger Liebsch hat Informationen zusammengetragen zum Thema: "Neuregelungen für Mini-Jobber im Verein"?

DTV-Vizepräsident Holger Liebsch hat Informationen zusammengetragen zum Thema: "Neuregelungen für Mini-Jobber im Verein"?

Minijobs (geringfügige Beschäftigungsverhältnisse) sind gerade in Vereinen verbreitet, weil sich damit bei den hier häufigen Nebenjobs Abgaben sparen lassen. Noch größer ist die Einsparung, wenn der Verein die Vergütung teilweise als Fahrkostenzuschuss (für Fahrten von der Wohnung zum Vereinsitz) zahlt. Dieser Zuschuss wird nämlich (bis zu 30 Cent pro Kilometer) mit 15% pauschal versteuert und ist sozialversicherungsfrei.

Vorsicht: Seit dem 01.01.2007 gilt das aber nur noch ab dem 21. Entfernungskilometer.
Ist die Entfernung geringer oder wird der Zuschuss auch für den Streckenanteil unter 21 km bezahlt, ist er wie gewöhnlicher Arbeitslohn zu behandeln. Eine Pauschalversteuerung kommt dann nicht in Frage.

Speziell bei Minijobs kommt ein besonderes Problem dazu:
Überschreitet der nicht pauschalierbare Fahrkostenzuschuss zusammen mit dem Gehalt die 400-Euro-Grenze, wird die gesamte Vergütung voll sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtig.

Die Folgen: Es ist eine Lohnsteuerkarte erforderlich. Bei einer zweiten Steuerkarte mir Steuerklasse VI ist dann der Steuerabzug erheblich. Beachten Sie also unbedingt, dass Sie einen bis Ende 2006 gezahlten Fahrkostenzuschuss nicht mehr oder nicht mehr vollständig pauschal versteuern können.

f.d.R.
Holger Liebsch, Vizepräsident

Quelle:

von Heidi Estler Uhr

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