Verantwortungsbewusste Mitarbeit im Vorstand eines gemeinnützigen Tanzsportvereins?

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Verantwortungsbewusste Mitarbeit im Vorstand eines gemeinnützigen Tanzsportvereins?

Obwohl es eigentlich auf der Hand liegt, dass auch neue Vorstandsmitglieder eine Einführung in die Tätigkeitsfelder des Gesamtvorstandes, des geschäftsführenden Vorstandes und ihres übernommenen Aufgabenbereiches in einem Tanzsportverein benötigen, gibt es eine solche Einführung häufig nicht oder nur unzureichend. Statt dessen lernen die "Neulinge" häufig nur durch Beobachtung oder das Prinzip "le...

Obwohl es eigentlich auf der Hand liegt, dass auch neue Vorstandsmitglieder eine Einführung in die Tätigkeitsfelder des Gesamtvorstandes, des geschäftsführenden Vorstandes und ihres übernommenen Aufgabenbereiches in einem Tanzsportverein benötigen, gibt es eine solche Einführung häufig nicht oder nur unzureichend. Statt dessen lernen die "Neulinge" häufig nur durch Beobachtung oder das Prinzip "learning by doing".

Selten finden regelrechte Amtsübergaben und Amtsübernahmen mit langen Einarbeitungsfristen unter dem Einsatz der vorherigen Amtsinhaber oder Mentoren statt. Dies ist dann spürbar, wenn durch die übergeordneten Spitzenverbände des Sports und ihres Regelwerkes Mängel festgestellt und Handlungen oder Unterlassungen angemahnt werden müssen. Eine Einarbeitung kann nur vor Ort und nicht durch die Übersendung/Übergabe von Akten, Regelwerk und Ordnungen erfolgen.

Folgende Informationen und Einarbeitungsschritte sind unerlässlich:

1. Einarbeitung in die Vorstandsgesamtverantwortung nach der gültigen Rechtsprechung und BGB -Vereinsrecht sowie Satzung des Vereins und der darin enthaltenen- oder durch Beschluss der Mitgliederversammlung erlassenen Geschäfts- und Finanzordnung. Persönliche Mithaftung des Gesamtvorstandes

2. Einführung in die Vereins - Struktur, -Organisation und -Finanzsituation

Zu den unverzichtbaren Informationen aller neu hinzugekommenen Vorstandsmitglieder gehören:

1. Alle Satzungen, Abteilungsordnungen, Vereinsordnungen, Geschäftsanweisungen des Vorstandes, Regelwerke, Satzungen und Ordnungen sowie Regelwerke der übergeordneten Verbände, Terminlisten, Pflichtenkataloge der einzelnen Vorstandsmitglieder, Haushaltsplan und letzter Jahresabschluss, Verträge
2. Geschichte des Vereins und seine Entwicklung, Sitzungsprotokolle von Vorstandsitzungen, Beschlusskataloge des Vorstandes und der Mitgliederversammlungen
3. Grunddaten zu den Mitgliedern, Gruppen und Abteilungen, Mitgliederentwicklung
4. Finanzstruktur, Finanzsituation, Finanzmittel und Mittelherkunft, Liquiditätsübersicht
5. Angebote und Struktur der Leistungen des Vereins
6. Organigramm
7. Personalstruktur mit Adresslisten/Dateien
8. Das Sportpolitische Umfeld in Kommune, Land, Spitzenverbände
9. Mitwettbewerber und Konkurrenzen
10. Prüfungsberichte von Prüfungsorganisationen und Behörden/Finanzämter


Hier ist die Entwicklung von Vereinseigenen Vorstandshandbüchern/Sammelmappen hilfreich (regelmäßige Ergänzung erforderlich)
Eine aktenkundige Belehrung über die Handhabung der " Schweigepflichten"(Vertraulichkeitsgebot) ist nützlich. (STGB: " Wahrung von Privat- und/oder Berufs- /Betriebsgeheimnissen" beachten.)
Nur bei erfolgreicher Einarbeitung werden neue Vorstandsmitglieder nahtlos die Arbeit fortsetzen können und nicht, wie so häufig der Fall, vorzeitig zurücktreten.

Mitarbeiten heißt auch, "Informiert" sein und "Mitverantworten" dürfen

Die Spitzenverbände des Deutschen Sports bieten seit geraumer Zeit Kurse für das Vereinsmanagement an. Diese sind sehr hilfreich und sollten für alle Neumitglieder eines Vorstandes Pflicht sein. Nähere Details und Schriftgut zu dem Thema Vereinsrecht sind beim Tanzsportverband Rheinland-Pfalz e.V. gegen Erstattung der Kopierkosten/Versandkosten abzurufen.

Holger Liebsch
Mitglied des DTV Präsidiums

von Daniel Reichling Uhr

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