Bewegte Bilder in Fernsehen und Internet

Mehrere Kategorien

Bewegte Bilder in Fernsehen und Internet

In den vergangenen Monaten gab es immer wieder Nachfragen zum Thema "Fernsehen" und "Videoaufnahmen" bei Turnieren. Deshalb möchte der DTV noch einmal auf die geltenden Regelungen hinweisen: Für alle vom DTV vergebenen Veranstaltungen, einschließlich aller Veranstaltungen der DTV-PD, liegen die nationalen Verbreitungsrechte an "bewegten Bildern" beim DTV - Tanzsport Deutschland. Das bedeutet, dass...

In den vergangenen Monaten gab es immer wieder Nachfragen zum Thema "Fernsehen" und "Videoaufnahmen" bei Turnieren. Deshalb möchte der DTV noch einmal auf die geltenden Regelungen hinweisen: Für alle vom DTV vergebenen Veranstaltungen, einschließlich aller Veranstaltungen der DTV-PD, liegen die nationalen Verbreitungsrechte an "bewegten Bildern" beim DTV - Tanzsport Deutschland.

Das bedeutet, dass auch die Rechte an der Verbreitung von Clips, Videos und/oder Streams, z.B. über private Anbieter auf deren eigener Internetpräsenz oder auf Plattformen wie  www.youtube.de mit eingeschlossen sind.

Grundlage dieser Regelungen sind die Bestimmungen der " Ordnung für elektronische Bildmedien". Wir möchten Sie dringend bitten, diese Regelungen zu beachten. Wenn Sie Fragen zu diesem Themenkomplex haben -  kein Problem. Ihr Ansprechpartner beim DTV ist der TV-Koordinator, der Ihnen zu diesem Themenkreis gerne behilflich ist.

von Daniel Reichling Uhr

Zurück