Tanzen und Werten im Ausland

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Tanzen und Werten im Ausland

Gemäß TSO E 3 sind Auslandsstarts für alle Paare antrags- und genehmigungspflichtig. Dies betrifft auch IDSF-Turniere. Der Antrag auf Start im Ausland muss spätestens 21 Tage vor dem Turnier über den Verein und den eigenen Landestanzsportverband an die DTV-Geschäftsstelle eingereicht werden (Poststempel). Die Genehmigung erfolgt im Auftrag des Präsidiums durch den Bundessportwart über die DTV-Gesc...

Gemäß TSO E 3 sind Auslandsstarts für alle Paare antrags- und genehmigungspflichtig. Dies betrifft auch IDSF-Turniere.
Der Antrag auf Start im Ausland muss spätestens 21 Tage vor dem Turnier über den Verein und den eigenen Landestanzsportverband an die DTV-Geschäftsstelle eingereicht werden (Poststempel).
Die Genehmigung erfolgt im Auftrag des Präsidiums durch den Bundessportwart über die DTV-Geschäftsstelle. Eine Verweigerung der Genehmigung muss nicht begründet werden.
Bei internationalen Einladungsturnieren im Ausland muss mit dem Antrag auf Start im Ausland eine Einladung des nationalen IDSF-Mitgliedsverbandes vorgelegt werden. Ohne eine solche Einladung kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
Aus gegebenem Anlass wird dringend empfohlen, vor Erhalt der Genehmigung auf Start im Ausland keinesfalls Buchungen (z.B.: Flüge, Hotel) vorzunehmen.

Das Gleiche gilt für Schautanzdarbietungen im Ausland gemäß TSO E 5.2.5 mit einer Frist von 6 Wochen.

Die Wertungsrichtertätigkeit im Ausland regelt TSO D 8 analog zu den Auslandsstarts von Turnierpaaren (siehe oben). Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass diese Vorschriften ohne Ausnahme für alle Amateurturniere im Ausland gelten und auch für Professionals mit DTV-Wertungsrichterlizenz.

Zuwiderhandlungen werden ein Verfahren vor dem Sportgericht und ggf. Disziplinarmaßnahmen gemäß DTV-Verbandsgerichtsordnung zur Folge haben.

Michael Eichert
Bundessportwart

von Ulrike Sander-Reis Uhr

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