Umfangreicher Maßnahmenkatalog zur Unterstützung der Vereine aktualisiert und Gültigkeit verlängert

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Umfangreicher Maßnahmenkatalog zur Unterstützung der Vereine aktualisiert und Gültigkeit verlängert

Update zum Wiedereinstieg in den Wettkampfbetrieb

Bereits in der letzten Oktoberwoche hatte das DTV-Präsidium über weitere Maßnahmen zur Unterstützung der Vereine entschieden. Auf Vorschlag des Präsidiums hat der Verbandsrat in einem Umlaufbeschluss der Verlängerung der Aussetzung von Turnieranmeldegebühren zugestimmt.

Das Maßnahmenpaket zum Wiedereinstieg in den Wettkampftrieb, das bereits am 20. Juli 2020 veröffentlicht wurde und vorerst bis 31.12.2020 Gültigkeit hatte, wurde an einigen Positionen modifiziert und ausgeweitet. Sobald wieder Turniere möglich sind, gelten die nachfolgenden Regelungen bis 30. Juni 2021:

  • Die Frist von 4 Monaten zur Anmeldung offener Turniere muss nicht eingehalten werden. Eine kurzfristige Anmeldung ist bis zu 2 Wochen vor dem Turniertermin ist möglich. Die kurzfristig angemeldeten Turniere werden in einer Newsmeldung jeweils freitags im Internet veröffentlicht.
  • Eine Begrenzung der Teilnehmerzahl ist möglich.
  • Die Möglichkeit des Doppelstarts kann im Hinblick auf die Begrenzung der Teilnehmerzahl ausgesetzt werden.
  • Eine Reduzierung auf drei Wertungsrichter*innen bei offenen Turnieren ist möglich.
    (Es gilt TSO D 7.2, Genehmigung durch LTV-Sportwart.)
  • Eine geänderte Turnierdurchführung bezüglich der Paaranzahl auf der Tanzfläche und der Rundeneinteilung zur Erfüllung von Auflagen während der Coronakrise ist möglich.
  • Der DTV verzichtet für alle Turniere bis zum 30.06.2021 auf die Turnieranmeldegebühren (ausgenommen WDSF-Turnieranmeldegebühren).
  • Eine Bezuschussung der Wertungsrichterkosten für offene Turniere mit 20,-- Euro je eingesetztem Wertungsrichter ist möglich.
  • Eine Bezuschussung der Wertungsrichterkosten für Deutsche Meisterschaften, Deutschlandpokale, Deutschlandcups und Formationsturniere der 1. Bundesligen (Standard/Latein/JMC) mit bis zu 250,-- Euro je eingesetztem Wertungsrichter und Einsatztag zur Verlustbegrenzung ist möglich.

Für alle oben genannten Maßnahmen muss eine Genehmigung eingeholt werden. Diese erteilt auf Antrag des jeweiligen Ausrichters der Bundessportwart, bei finanziellen Zuschüssen muss die Zustimmung des DTV-Schatzmeisters eingeholt werden.

Die jeweils gültigen Verordnungen zu Hygienekonzept, Kontaktnachverfolgung, Abstandsregelungen und Zuschaueranzahl sind zwingend einzuhalten!

 

von Gaby Michel-Schuck Uhr

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